Am 18. Februar 2024 werden in allen Gemeinden der Ev. Kirche von Westfalen die Presbyterien neu gewählt.
In der Matthäusgemeinde wurde das Wahlverfahren mit einer Gemeindeversammlung am 12. November 2023 gestartet. Insgesamt werden neun Presbyter*innen gebraucht.
Folgende Daten sind wichtig:
- Wahlvorschläge können bis zum 05.12.2023 an das Presbyterium gemeldet werden.
Ein entsprechendes Formular gibt es im Gemeindebüro. Darauf müssen mindestens fünf (besser mehr) Gemeindeglieder den Vorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Auf der Basis erstellt das Presbyterium einen einheitlichen Wahlvorschlag. Dieser wird am 07.01.2024 abgekündigt. Beschwerden darüber können bis zum 12.01.2024 eingereicht werden.
Nun sind drei Varianten möglich:
- Zu wenig Kandidat*innen: Rücksprache mit dem Kreissynodalvorstand und ggf. Nachberufung
- Genau neun Kandidat*innen: Der Wahlvorschlag gilt als gewählt (Einspruchsfrist vom 08.01. bis zum 12.01.2024)
- Mehr als neun Kandidat*innen: Wahl des Presbyteriums am 18.02.2024
Kommt es zu einer Wahl,
- wird der bestandskräftige einheitliche Wahlvorschlag am 21.01.2024 abgekündigt.
- Vom 22.01. bis 28.01.2024 liegt dann das Wahlverzeichnis im Gemeindebüro und ggf. nach dem Gottesdienst aus.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das Wahlrecht ist an den Eintrag in das Wahlverzeichnis gekoppelt (bitte selbstständig prüfen).
Das Wahlverzeichnis wird am 03.02.2024 geschlossen. - Am 04.02.2024 werden Ort und Zeit der Wahl bekanntgegeben.
- Am 15.02.2024 wird ein Wahlvorstand berufen, außerdem werden an diesem Tag auf Antrag Briefwahlunterlagen ausgegeben.
Die Wahl findet am 18.02.2024 statt.
- Das Wahlergebnis wird am 22.02.2024 offiziell festgestellt und am 10.03.2024 abgekündigt.
Die Kandidat*innen für das neue Presbyterium werden sich rechtzeitig im Rahmen eines G20-Abends persönlich vorstellen. Viele weiter Informationen rund um die Wahl und zu den Aufgaben eines Presbyteriums gibt es auf www.kirchenwahl2024.de.